Lieferbedingungen

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1. Der Lieferant verpflichtet sich, den in der Bestellung vereinbarten Liefertermin einzuhalten.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung der in der Bestellung angegebenen Ware anzunehmen. Im Falle der Stornierung der Bestellung oder ihres Teiles seitens des Kunden ist eine Stornogebühr von 30 % des Kaufpreises vom Kunden zu bezahlen.

3. Eine Anzahlung von 50 % vom Kaufpreis ist beim Abschluss der Bestellung fällig. Der Fertigstellungstermin wird vom Zeitpunkt des Eingangs der Anzahlung beim Lieferanten berechnet. Eine Änderung der Bestellung kann nur persönlich oder schriftlich (per Fax oder E-Mail) vorgenommen werden. Der neue Liefertermin wird vom Lieferanten mitgeteilt.

4. Die Lieferung gilt als durchgeführt, wenn die Ware an den Kunden oder an die erste den Transport zum Bestimmungsort durchführende Person übergeben wird. Wenn die Ware persönlich übergeben wird, gilt die Lieferung als durchgeführt, wenn die Ware dem Kunden im Betrieb des Lieferanten übergeben wird.

5. Der Lieferant wird den Kunden über die Fertigstellung der Ware telefonisch oder schriftlich benachrichtigen.

6. Bei der Lieferung der Ware wird der Lieferant den Liefertermin der Ware mit dem Kunden vereinbaren. Im Falle der Abwesenheit des Kunden zum vereinbarten Liefertermin ist der Lieferant berechtigt, dem Kunden die Kosten der nicht erfolgten Lieferung zu verrechnen.

7. Der Kunde verpflichtet sich zur Übernahme der bestellten Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Mitteilung über die Fertigstellung der Ware oder in einem anderen mit dem Lieferanten vereinbarten Termin.

8. Bei der Übernahme der Ware hat der Kunde die Kopie des Bestellscheins, die Bestellbestätigung, bzw. die Zahlungsbestätigung vorzuweisen. Die ordentliche Übernahme der Ware wird vom Kunden mit seiner Unterschrift auf der Bestellung (auf dem Lieferschein) bestätigt werden.

9. Die Übergabe der Ware an den Kunden erfolgt erst nach der vollständigen Bezahlung. Bei Bezahlung durch Überweisung erfolgt die Übergabe der Ware erst nach vollständigem Eingang des Kaufbetrages auf dem Konto des Lieferanten.

10. Bei Ratenzahlung bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Lieferanten, während dieser Zeit haftet der Kunde für Beschädigungen, Zerstörung oder Verlust der Ware. Im Falle des Scheiterns der Bestellung aufgrund Nichtzahlung oder nicht vollständiger Bezahlung durch den Kunden behält sich der Lieferant das Recht vor, die bereits gelieferte Ware auf Kosten des Kunden abholen und zurücktransportieren zu lassen.

11. Wenn der Lieferant im Garantieschein nichts anderes bestimmt, beträgt die Garantie 5 Jahre ab dem Tag der Lieferung/Abholung.

12. Der Kunde ist verpflichtet, den Lieferanten über Mängel der gelieferten Ware ohne unnötigen Verzug zu informieren und muss ihm ermöglichen, die reklamierte Ware zu überprüfen.

13. Der Kunde ist verpflichtet, die mangelnde Vollständigkeit, bzw. das Fehlen von der bestellten Ware oder die Mängel betreffend die Art der Ware binnen drei Tagen ab Übernahme der Ware bekanntzugeben.